Read BookDeutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches Reichsverfassung und Reichsbehörden (German Edition)

[Get.C0I7] Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches Reichsverfassung und Reichsbehörden (German Edition)



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Book Details :
Published on: 2009-04-07
Released on: 2009-04-07
Original language:
[Get.C0I7] Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches Reichsverfassung und Reichsbehörden (German Edition)

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Fachhochschule Potsdam (Fachbereich Informationswissenschaften), Veranstaltung: 2. Kurs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Diplomarchivar, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorläufer des Kaiserreiches war der Norddeutsche Bund, der nach Auflösung desDeutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebunggegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaatennördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an. Über Zollverein undZollparlament waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bundverbunden.1871 wurde dann das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Das Deutsche Reich war inseiner Staatsform ein Bundesstaat1. Zur Schaffung dieses kleindeutschenNationalstaates bedurfte es der preußischen Staatsmacht, der bürgerlichenNationalbewegung (Revolution von 1848), dreier Kriege und kluger Diplomatie. DerTraum vom Großdeutschland als Nationalstaat aller Deutschen unter EinbeziehungÖsterreichs konnte hingegen nicht verwirklicht werden. Der Begriff „Deutschland“erscheint erstmals im Text der Reichsverfassung von 1871, jedoch nicht alsStaatsname, sondern als Bezeichnung des Reichsterritoriums. Das Reichsgebietschloss Elsaß und Lothringen mit ein und die Mittelstaaten Süddeutschlands (Baden,Württemberg, Bayern und Hessen) ohne die deutschen Teile Österreichs traten neuhinzu. Die später erworbenen Kolonien und deren Verwaltung gingen auf das Reichüber.In der Folge wurde die staatsrechtliche Eigenständigkeit der Länder starkeingeschränkt, wenngleich die Länder weiter bestanden und auch ihre Verfassungenweiterhin in Kraft blieben (bis 1918).Das Kaiserreich war gekennzeichnet von einem komplizierten Mit- undNebeneinander von Reich und Preußen, Bundesrat und Reichstag, Zentralgewaltund einzelstaatlichen Regierungen.[...]
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